- Liegt mein Jahresgewinn über 160.000 Euro?
- Ist mein Unternehmen wirtschaftlich stabil?
- Strebe ich weiteres Wachstum an?
- Konsumiere ich privat weniger Geld als ich erwirtschafte?
Haben Sie 4 Mal mit „Ja“ geantwortet?
Dann gibt es eine gute Nachricht. Sie können …
- … Ihre Steuerlast senken/ Steuern sparen,
- Ihre private Haftung fürs Unternehmen reduzieren,
- einen sicheren Vermögensaufbau betreiben
- und in ihrem eigenen Unternehmen fest angestellt sein.
Kurz: Für Sie lohnt sich die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH!
Viele Unternehmer:innen schenken dem Finanzamt jedes Jahr große Teile Ihrer Gewinne, weil Ihnen diese Tatsache nicht bewusst ist.
Und viele Unternehmer:innen berichten nach der Umwandlung Ihres Einzelunternehmen zur GmbH: „Hätte ich DAS früher gewusst!“
In einem ersten kostenfreien Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Potential die Umwandlung Ihres Einzelunternehmen in eine GmbH hat:
- Wählen Sie direkt im Kalender einen Termin für ein kostenfreies Beratungsgespräch
- Rufen Sie mich an: 03394/4047066
- oder schreiben Sie mir: nl@libske-stb.de
Ich freue mich auf Ihren Kontakt!
Ihre Nicole Libske
Inhaltsverzeichnis
- Passt das für mich: 4 einfache Fragen für Einzelunternehmen, um in Zukunft Steuern zu sparen
- Zeitpunkt: Wann lohnt sich die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH?
- Voraussetzungen: Welche Voraussetzungen gibt es für die Umwandlung des Einzelunternehmen in die GmbH?
- Einmalige Kosten: Welche einmaligen Kosten entstehen bei der Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH?
- Laufende Kosten: Mit welchen laufenden Kosten muss ich nach der Einbringung meines Einzelunternehmen in die GmbH rechnen?
Wann lohnt sich die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH?
Grundsätzlich sollte diese Frage aus mindestens diesen Perspektiven betrachtet werden:
- Persönlicher Standpunkt, Wünsche und Zukunftsplanung der Unternehmerin/ des Unternehmers.
- Steuerliche Faktoren und Gestaltungsmöglichkeiten.
- (Betriebs-)wirtschaftliche Faktoren, Umsatz- und Gewinn-Entwicklung, Unternehmenswert.
- Rechtliche Faktoren, Haftungsrisiko und Absicherung, Rechtsfähigkeit, Trennung von Inhaber- und Geschäftsvermögen.
- Reputation, Image und Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
- Personelles, strukturelles, organisatorisches und finanzielles Wachstum.
- Planung bezüglich weiteren Gesellschaftern, Investoren, Fremd-Geschäftsführung und Management- bzw. Mitarbeiter-Beteiligungen.
- Altersvorsorge, Planung der Unternehmensnachfolge bzw. des Unternehmensverkauf.
Eine ganzheitliche Betrachtung bei der Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH
- schützt vor teuren Fehlentscheidungen und bringt mehr Planungssicherheit.
- fördert entspannte Klarheit bei der Entscheidungsfindung.
- macht Wechselwirkungen transparent und hilft dadurch, bessere Entscheidungen zu treffen.
„Ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, bedeutet mehr als nur Steuern sparen:
Es ist eine wunderbare Chance, wertvolle Potentiale
auf vielen unterschiedlichen Ebenen zu aktivieren.“
Wenn Sie eine langfristige, zuverlässige und partnerschaftliche Begleitung auf Augenhöhe für Ihr Vorhaben suchen, sollten wir uns kennenlernen:
Welche Voraussetzungen gibt es für die Umwandlung des Einzelunternehmen in die GmbH?
Diese Frage sollte aus mindestens drei Perspektiven betrachtet werden:
- Rechtlich
- Steuerrechtlich
- Betriebswirtschaftlich
Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH
Es gibt zwei Wege, um ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln:
- Die Sachgründung: Das Einzelunternehmen wird als Sacheinlage eingebracht.
- Die Ausgliederung zur Neugründung: Das Einzelunternehmen wird als Kapitalerhöhung in die GmbH eingebracht.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Vor der Umwandlung in die GmbH wird das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen.
- Die Rechtsform lautet dann zunächst „eingetragener Kaufmann“ oder kurz: e. K.
- Im nächsten Schritt wird der e. K. in die gewünschte GmbH eingebracht.
Wichtiger Hinweis: Die Eintragung als e. K. muss spätestens bei der Einbringung in die GmbH vorliegen. Die Bearbeitungszeiten beim Notar und Handelsregister können Wochen, oft Monate dauern!
Steuerrechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH
Die Einbringung eines Einzelunternehmen in eine GmbH ist steuerrechtlich ein Verkauf. Das bedeutet: Es fällt eine Steuer an. So vermeiden Sie diese Steuer:
- Die Einbringung wird notariell beurkundet.
- Sie erhalten im Gegenzug für die Einbringung die GmbH-Anteile.
- Wir stellen den Antrag nach § 20 Umwandlungssteuergesetz.
Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH
Wichtiger Hinweis:
- Die Schlussbilanz muss ein positives Eigenkapital aufweisen.
- Das muss vor der Einbringung festgestellt werden …
- … und kann ganz entspannt im Rahmen eines Erstgesprächs stattfinden.
Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmen in eine GmbH gibt es viele Details zu beachten – und es können sich viele Chancen ergeben. Sprechen wir darüber!
Welche einmaligen Kosten entstehen bei der Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH?
Die Kosten für die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH sind variabel. Vor allem die Größe des Unternehmens spielt dabei eine wichtige Rolle.
Dennoch gibt es ein paar unvermeidbare Grundkosten, die in jedem Fall entstehen. Die angegebenen Werte sind ungefähre Kosten, die variieren können:
Aktion | Kosten |
---|---|
Gebühr der IHK für die Namensbestätigung der GmbH | € 60 |
Gebühr Gewerbeamt für die Ummeldung des Einzelunternehmens in einen e.K. | € 30 |
Gebühr Gewerbeamt für die Anmeldung der GmbH | € 30 |
Notargebühr für Eintragung e.K. | € 140 |
Notargebühr für Gründung der GmbH | |
a) bei einem Gesellschafter mittels vereinfachtem Musterprotokoll | € 450 |
b) bei mehreren Gesellschaftern | € 900 |
Gebühren Registergericht für die Eintragung des e.K. und der GmbH ins Handelsregister | € 300 |
Hinzu kommen weitere optionale Kosten, die sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand ermitteln:
- Kosten des Steuerberaters für die Umsetzung der Umwandlung:
- Beratungsgespräche
- Aufstellung der Schlussbilanz des Einzelunternehmen
- Erstellung der GmbH Eröffnungsbilanz
- Steuerliche Anmeldung der GmbH
- Sachgründungsbericht bzw. Ausgliederungserklärung
- Beschluss über Kapitalerhöhung mittels Einbringung des e.K. in die GmbH. Diese sind größenabhängig und beginnen ab ca. 5.000 €.
- Kosten eines Rechtanwalts, z.B. für die Überarbeitung bzw. das Aufstellen von Verträgen. Diese sind in der Regel größenabhängig und auf den Einzelfall bezogen.
Wichtiger Hinweis: Bei der Umwandlung entstehen Kosten, welche sich über die Steuerersparnis
oft bereits im ersten Jahr wieder ausgleichen können.
Zusätzlich benötigen Sie Barmittel in Höhe von mindestens 12.500 € für die Einzahlung des (hälftigen Stamm-)Kapitals der GmbH. Dieses Geld verbleibt in der GmbH, kann jedoch für die Geschäfte der GmbH genutzt werden.
Die Kosten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH sind unternehmensabhängig, können aber im Voraus geschätzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam eine erste Kostenschätzung erstellen!
Welche laufenden Kosten entstehen nach der Umwandlung zur GmbH im Gegensatz zum Einzelunternehmen?
Die Höhe der laufenden Kosten nach der Umwandlung variiert ebenfalls je nach Größe und Art des Unternehmens. Die GmbH wird dabei nach bestimmten Größenmerkmalen klassifiziert:
- Bilanzsumme
- Umsatz
- Anzahl der Arbeitnehmer
Aus diesen Merkmalen ergeben sich folgende Größenklassen:
Schwellenwert | Größe | |||
---|---|---|---|---|
Kleinst-gesellschaft | Kleine Gesellschaft | Mittelgroße Gesellschaft | Große Gesellschaft | |
Bilanzsumme | bis 350.000 € | bis 6 Mio. € | bis 20 Mio. € | über 20 Mio. € |
Umsatz | bis 700.000 € | bis 12 Mio. € | bis 40 Mio. € | über 40 Mio. € |
Mitarbeitende | bis 10 | bis 50 | bis 250 | über 250 |
Je nach Größe der GmbH müssen folgende Erklärungs- und Abschlusspflichten eingehalten werden:
Kleinst-gesellschaft | Kleine Gesellschaft | Mittelgroße Gesellschaft | Große Gesellschaft | |
---|---|---|---|---|
Aufstellung Bilanz | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Anhang | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Körperschaft-steuererklärung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Gewerbe-steuererklärung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Umsatz-steuererklärung | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Veröffentlichung Bilanz | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Praxis-Tipp: Kleinstkapitalgesellschaften müssen Ihren Abschluss nicht zwingend im Bundesanzeiger veröffentlichen, es reicht auch eine Hinterlegung.
Die Kosten des Steuerberaters zur Erfüllung der Erklärungs- und Abschlusspflichten sind individuell nach Unternehmen und Gegenstandswerten zu ermitteln. Sie beginnen ab ca. 1.500 € je Gesellschaft.
Des Weiteren sind Kosten der laufenden Lohnbuchhaltung einzuplanen. Der Unternehmerlohn ist in der GmbH zukünftig Betriebsausgabe. Es muss monatlich eine Lohnbuchhaltung erstellt werden.
- Kosten der erstmaligen Einrichtung betragen 65,00 € je abgerechnete Stunde Aufwand.
- Kosten der laufenden Abrechnung betragen je Arbeitnehmer 15,00 € im Monat.
Dazu kommen noch IHK- und GEZ-Beiträge:
- Die IHK-Beiträge richten sich nach dem Jahresüberschuss und betragen mindestens 150,00 € jährlich.
- Der GEZ-Beitrag liegt aktuell bei monatlich 42,86 €.
Auch die laufenden Kosten nach der Umwandlung Ihres Einzelunternehmen in eine GmbH sind variabel.
Besonderheit: Für rein vermögensverwaltende GmbHs, wie zum Beispiel die Holdinggesellschaft, fällt keine Gewerbesteuer an.
Im Gespräch können wir gemeinsam eine erste Kostenschätzung ermitteln. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: