4 Fragen für Einzelunternehmen, um Steuern zu sparen:

  1. Liegt mein Jahresgewinn über 160.000 Euro?
  2. Ist mein Unternehmen wirtschaftlich stabil?
  3. Strebe ich weiteres Wachstum an?
  4. Konsumiere ich privat weniger Geld als ich erwirtschafte?

Haben Sie 4 Mal mit „Ja“ geantwortet?
Dann gibt es eine gute Nachricht. Sie können

  • … Ihre Steuerlast senken/ Steuern sparen,
  • Ihre private Haftung fürs Unternehmen reduzieren,
  • einen sicheren Vermögensaufbau betreiben
  • und in ihrem eigenen Unternehmen fest angestellt sein.


Kurz: Für Sie lohnt sich die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH!

Viele Unternehmer:innen schenken dem Finanzamt jedes Jahr große Teile Ihrer Gewinne, weil Ihnen diese Tatsache nicht bewusst ist.

Und viele Unternehmer:innen berichten nach der Umwandlung Ihres Einzelunternehmen zur GmbH: „Hätte ich DAS früher gewusst!“

In einem ersten kostenfreien Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Potential die Umwandlung Ihres Einzelunternehmen in eine GmbH hat:

Ich freue mich auf Ihren Kontakt!

Ihre Nicole Libske

Inhaltsverzeichnis

Wann lohnt sich die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH?

Grundsätzlich sollte diese Frage aus mindestens diesen Perspektiven betrachtet werden:

  1. Persönlicher Standpunkt, Wünsche und Zukunftsplanung der Unternehmerin/ des Unternehmers.
  2. Steuerliche Faktoren und Gestaltungsmöglichkeiten.
  3. (Betriebs-)wirtschaftliche Faktoren, Umsatz- und Gewinn-Entwicklung, Unternehmenswert.
  4. Rechtliche Faktoren, Haftungsrisiko und Absicherung, Rechtsfähigkeit, Trennung von Inhaber- und Geschäftsvermögen.
  5. Reputation, Image und Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
  6. Personelles, strukturelles, organisatorisches und finanzielles Wachstum.
  7. Planung bezüglich weiteren Gesellschaftern, Investoren, Fremd-Geschäftsführung und Management- bzw. Mitarbeiter-Beteiligungen.
  8. Altersvorsorge, Planung der Unternehmensnachfolge bzw. des Unternehmensverkauf.

Eine ganzheitliche Betrachtung bei der Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH

  • schützt vor teuren Fehlentscheidungen und bringt mehr Planungssicherheit.
  • fördert entspannte Klarheit bei der Entscheidungsfindung.
  • macht Wechselwirkungen transparent und hilft dadurch, bessere Entscheidungen zu treffen.

„Ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, bedeutet mehr als nur Steuern sparen:

Es ist eine wunderbare Chance, wertvolle Potentiale

auf vielen unterschiedlichen Ebenen zu aktivieren.“

Wenn Sie eine langfristige, zuverlässige und partnerschaftliche Begleitung auf Augenhöhe für Ihr Vorhaben suchen, sollten wir uns kennenlernen:

Welche Voraussetzungen gibt es für die Umwandlung des Einzelunternehmen in die GmbH?

Diese Frage sollte aus mindestens drei Perspektiven betrachtet werden:

  1. Rechtlich
  2. Steuerrechtlich
  3. Betriebswirtschaftlich

Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

Es gibt zwei Wege, um ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln:

  1. Die Sachgründung: Das Einzelunternehmen wird als Sacheinlage eingebracht.
  2. Die Ausgliederung zur Neugründung: Das Einzelunternehmen wird als Kapitalerhöhung in die GmbH eingebracht.

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Vor der Umwandlung in die GmbH wird das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen.
  2. Die Rechtsform lautet dann zunächst „eingetragener Kaufmann“ oder kurz: e. K.
  3. Im nächsten Schritt wird der e. K. in die gewünschte GmbH eingebracht.

Wichtiger Hinweis: Die Eintragung als e. K. muss spätestens bei der Einbringung in die GmbH vorliegen. Die Bearbeitungszeiten beim Notar und Handelsregister können Wochen, oft Monate dauern!

Steuerrechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

Die Einbringung eines Einzelunternehmen in eine GmbH ist steuerrechtlich ein Verkauf. Das bedeutet: Es fällt eine Steuer an. So vermeiden Sie diese Steuer:

  1. Die Einbringung wird notariell beurkundet.
  2. Sie erhalten im Gegenzug für die Einbringung die GmbH-Anteile.
  3. Wir stellen den Antrag nach § 20 Umwandlungssteuergesetz.

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen für die Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH

Wichtiger Hinweis:

  1. Die Schlussbilanz muss ein positives Eigenkapital aufweisen.
  2. Das muss vor der Einbringung festgestellt werden …
  3. … und kann ganz entspannt im Rahmen eines Erstgesprächs stattfinden.

Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmen in eine GmbH gibt es viele Details zu beachten – und es können sich viele Chancen ergeben. Sprechen wir darüber!

Welche einmaligen Kosten entstehen bei der Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH?

Die Kosten für die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH sind variabel. Vor allem die Größe des Unternehmens spielt dabei eine wichtige Rolle.

Dennoch gibt es ein paar unvermeidbare Grundkosten, die in jedem Fall entstehen. Die angegebenen Werte sind ungefähre Kosten, die variieren können:

AktionKosten
Gebühr der IHK für die Namensbestätigung der GmbH€ 60
Gebühr Gewerbeamt für die Ummeldung des Einzelunternehmens in einen e.K.€ 30
Gebühr Gewerbeamt für die Anmeldung der GmbH€ 30
Notargebühr für Eintragung e.K.€ 140
Notargebühr für Gründung der GmbH 
a) bei einem Gesellschafter mittels vereinfachtem Musterprotokoll€ 450
b) bei mehreren Gesellschaftern€ 900
Gebühren Registergericht für die Eintragung des e.K. und der GmbH ins Handelsregister€ 300
Unvermeidbare Grundkosten – ungefähre Werte 2023

Hinzu kommen weitere optionale Kosten, die sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand ermitteln:

  1. Kosten des Steuerberaters für die Umsetzung der Umwandlung:
    • Beratungsgespräche
    • Aufstellung der Schlussbilanz des Einzelunternehmen
    • Erstellung der GmbH Eröffnungsbilanz
    • Steuerliche Anmeldung der GmbH
    • Sachgründungsbericht bzw. Ausgliederungserklärung
    • Beschluss über Kapitalerhöhung mittels Einbringung des e.K. in die GmbH. Diese sind größenabhängig und beginnen ab ca. 5.000 €.
  2. Kosten eines Rechtanwalts, z.B. für die Überarbeitung bzw. das Aufstellen von Verträgen. Diese sind in der Regel größenabhängig und auf den Einzelfall bezogen.

Wichtiger Hinweis: Bei der Umwandlung entstehen Kosten, welche sich über die Steuerersparnis
oft bereits im ersten Jahr wieder ausgleichen können.

Zusätzlich benötigen Sie Barmittel in Höhe von mindestens 12.500 € für die Einzahlung des (hälftigen Stamm-)Kapitals der GmbH. Dieses Geld verbleibt in der GmbH, kann jedoch für die Geschäfte der GmbH genutzt werden.

Die Kosten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH sind unternehmensabhängig, können aber im Voraus geschätzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam eine erste Kostenschätzung erstellen!

Welche laufenden Kosten entstehen nach der Umwandlung zur GmbH im Gegensatz zum Einzelunternehmen?

Die Höhe der laufenden Kosten nach der Umwandlung variiert ebenfalls je nach Größe und Art des Unternehmens. Die GmbH wird dabei nach bestimmten Größenmerkmalen klassifiziert:

  • Bilanzsumme
  • Umsatz
  • Anzahl der Arbeitnehmer

Aus diesen Merkmalen ergeben sich folgende Größenklassen:

SchwellenwertGröße
 Kleinst-gesellschaftKleine GesellschaftMittelgroße GesellschaftGroße Gesellschaft
Bilanzsummebis 350.000 €bis 6 Mio. €bis 20 Mio. €über 20 Mio. €
Umsatzbis 700.000 €bis 12 Mio. €bis 40 Mio. €über 40 Mio. €
Mitarbeitendebis 10bis 50bis 250über 250
GmbH Größenklassen

Je nach Größe der GmbH müssen folgende Erklärungs- und Abschlusspflichten eingehalten werden:

Kleinst-gesellschaftKleine GesellschaftMittelgroße GesellschaftGroße Gesellschaft
Aufstellung Bilanz
Anhang
Körperschaft-steuererklärung
Gewerbe-steuererklärung
Umsatz-steuererklärung
Veröffentlichung Bilanz
GmbH Erklärungspflichten, Abschlusspflichten

Praxis-Tipp: Kleinstkapitalgesellschaften müssen Ihren Abschluss nicht zwingend im Bundesanzeiger veröffentlichen, es reicht auch eine Hinterlegung.

Die Kosten des Steuerberaters zur Erfüllung der Erklärungs- und Abschlusspflichten sind individuell nach Unternehmen und Gegenstandswerten zu ermitteln. Sie beginnen ab ca. 1.500 € je Gesellschaft.

Des Weiteren sind Kosten der laufenden Lohnbuchhaltung einzuplanen. Der Unternehmerlohn ist in der GmbH zukünftig Betriebsausgabe. Es muss monatlich eine Lohnbuchhaltung erstellt werden.

  • Kosten der erstmaligen Einrichtung betragen 65,00 € je abgerechnete Stunde Aufwand.
  • Kosten der laufenden Abrechnung betragen je Arbeitnehmer 15,00 € im Monat.

Dazu kommen noch IHK- und GEZ-Beiträge:

  • Die IHK-Beiträge richten sich nach dem Jahresüberschuss und betragen mindestens 150,00 € jährlich.
  • Der GEZ-Beitrag liegt aktuell bei monatlich 42,86 €.

Auch die laufenden Kosten nach der Umwandlung Ihres Einzelunternehmen in eine GmbH sind variabel.

Besonderheit: Für rein vermögensverwaltende GmbHs, wie zum Beispiel die Holdinggesellschaft, fällt keine Gewerbesteuer an.

Im Gespräch können wir gemeinsam eine erste Kostenschätzung ermitteln. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: